Unsere Produkte
Bei der Anwendung der in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Verfahren ist die Verwendung von Zellstoff zu vermeiden.
Bei der Verwendung von Zellen mit einer Breite von mehr als 20 mm ist die Breite der Zellen zu messen.
Bei der Anwendung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vorgesehenen Verfahren wird die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführte Methode angewendet.
Bei der Verwendung von Zellen mit einer Breite von mehr als 20 mm ist die Breite der Zellen zu messen.